Hardware-Versicherung gegen Verlust von Handy oder Laptop
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Hardware-Versicherung gegen Verlust von Handy oder Laptop


Spiele unterwegs spielen zu können, hat seinen Reieider sind damit auch Gefahren verbunden. Ein Handy oder ein Laptop könnez. Ln verloren gehen, gestohlen werden oder schlichtweg durch einen Unfall zerstört werden. Dann ist die Frage, ob und wie man den Schaden ersetzt bekommt.

Wenn man nicht rücksichtslos mit dem Gerät umgegangen ist, sondern es normal benutzt hat, sollte im Normalfall die Versicherung, sofern vorhanden, eingreifen. Zerstörte Handys können üblicherweise auch über den Shop des Mobilfunkanbieters eingeschickt werden. Sie werden repariert oder gegen Neugeräte ausgetauscht. Sollte auch das Notebook über einen Mobilfunkanbieter gekauft worden sein, könnte auch dieses möglicherweise über den entsprechenden Laden eingeschickt werden. Entsprechende Versicherungen sind bereits für wenige Euro im Monat zu haben. Man sollte allerdings wissen, dass zumeist nur neuartige Geräte abgesichert werden können und mit zunehmendem Alter dann auch nur noch der Zeitwert versichert ist. Je nach dem welchen monatlichen Preis man für die Versicherung investieren möchte, sind mehr oder weniger Versicherungsereignisse mit abgesichert.

Wenn die Geräte gestohlen worden sind, sollte auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Die Versicherung setzt üblicherweise für eine Schadensregulierung die Anzeige voraus. Eine solche Anzeige kann auch gegen unbekannt gestellt werden.

Die Daten, die sich auf den Geräten befanden, sind jedoch das meist Ärgerlichste in solchen Situationen und können noch nicht einmal versichert werden. Die Anzeigen bei der Polizei führen in den seltensten Fällen zu einem erfolg für die Beamten. Relativ wertvolle Geräte wie Handys oder Notebooks werden schnell zu Geld gemacht und weiterverkauft. Das Gerät wiederzufinden ist dann so gut wie ausgeschlossen. Als vorbeugende Massnahme empfiehlt sich daher ein regelmäßiges Backup wichtiger Daten.

Für Handys gilt noch die Besonderheit, dass die Gerätenummer, die sogenannte IMEI-Nummer, es ermöglicht, das Gerät orten zu lassen. Nicht nur die SIM-Karte, die meist vom Dieb oder Finder ausgetauscht bzw. entfernt wird, gibt ein entsprechendes Signal ab. Auch wird bei Anmedlung im Netz die Gerätenummer des Handys mitgesendet. Hierüber kann die Polizei das Gerät orten. Daher sollte sich die IMEI-Nummer separat notiert werden, damit sie im Zweifelsfall der Polizei zur Ermittlung gegeben werden kann.

Liegt keiner der Fälle vor - also gibt es weder eine Versicherung, noch gesicherte Daten noch Nummern, die das Finden der Geräte erleichtern würden, sind die Daten und Geräte tatsächlich verloren. Der Pechvogel muss mit dem Verlust des materiellen Wertes und der gespeicherten Daten leben. Da ein solcher Verlust sehr schmerzt, sind die genannten Vorsichtsmaßnahmen sehr zu empfehlen.



 
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